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Kommunikation

... der digitale Baustein im Einkauf 4.0

Hier werden die folgenden Punkte geregelt:

  • Lieferantenselbstauskunft
  • Ansprechpartner und Stellvertretung
  • Erreichbarkeit
  • Kommunikationssprache
  • Informationsweitergabe
  • elektronischer Datenaustausch
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Kommunikationspflicht
  • Selbstanzeigepflicht
    Der wichtigste Punkt ist zweifellos die Selbstanzeigepflicht: „Bei Problemen bezüglich der Lieferung, des Liefertermins, der Qualität und/oder der Menge hat der Lieferant unverzüglich Meldung zu machen.
   
Der Einsatz eines Lieferantenportals birgt Potential für wesentliche Vereinfachung der Kommunikation, des Informations- und des Datenaustauschs zwischen Kunden und Lieferanten. Abläufe werden nicht nur schneller, direkter und unkomplizierter.  Vorgänge, die bisher eine Reihe an Telefonaten, E-Mails und manuellen Ablagen benötigen, können nun durch Funktionen wie automatische E-Mail-Benachrichtigungen und Erinnerungsmails, durch webbasierte Eingabemasken, Fragebögen, Upload- und Download- Möglichkeiten von Dokumenten durchgeführt und gesteuert werden.    


Wer spricht mit wem, wann und worüber, welche Informationen sind auszutauschen